Deutschland gewährt „Ersatz“-Förderungen für mit natürlichen Kältemitteln betriebene Haushaltswärmepumpen
Am 1. Januar 2023 ist in Deutschland offiziell eine neue Bundesfonds-Fördermaßnahme für grüne und energiesparende Gebäude in Kraft getreten. Ziel dieses Fonds ist die Bereitstellung von Zuschüssen für die Erneuerung von HVAC-Systemen in der bebauten Umwelt. Zu den förderfähigen Produkten gehören Wärmepumpen mit einem COP von 2,7 oder höher. Gleichzeitig kann für mit natürlichen Kältemitteln gefüllte Wärmepumpenprodukte ein zusätzlicher Zuschuss von 5 % gewährt werden.
Nach Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kann die Förderung 40 % der Kosten für den Austausch des Wärmepumpenprodukts ausgleichen, da sie eine Grundförderung von 25 % beinhaltet. Wenn das Wärmepumpenprodukt außerdem natürliche Kältemittel verwendet oder seine Wärmequelle Oberflächenwasser, Abwasser usw. ist, kann zusätzlich ein Zuschuss von 5 % gewährt werden. Doch die beiden Förderungen für natürliche Kältemittel und andere Wärmequellen kumulieren nicht.
Darüber hinaus sieht die Maßnahme vor, dass bei einem Ersatz der ursprünglichen Öl-, Gas-Fußbodenheizung, Gas-Zentralheizung, Kohleheizung und Nachtspeicherheizung im Gebäude ein zusätzlicher Zuschuss von 10 % gewährt werden kann. Allerdings heißt es in der Klausel auch, dass es sich bei den oben genannten anderen Gasgeräten, die die Erneuerungsbedingungen erfüllen, mit Ausnahme der Gas-Fußbodenheizung um eine Altanlage handeln muss, die seit mehr als 20 Jahren im Einsatz ist, um die zusätzlichen Fördervoraussetzungen zu erfüllen.
Derzeit wird in europäischen Wohnwärmepumpenanlagen hauptsächlich Propan, nämlich R290, als natürliches Kältemittel verwendet.
Die Fondsklausel sieht außerdem vor, dass der marktübliche Nettokaufpreis der modernisierten Heizgeräte mehr als 2.000 Euro betragen muss, um in den Genuss der Förderung zu kommen; und wenn das Energiesystem des Wohngebäudes saniert wird, muss die Preisverteilung pro natürlichem Jahr für jede Gebäudeeinheit zwischen mindestens 60.000 Euro und maximal 600.000 Euro liegen, um für die finanzielle Förderung in Frage zu kommen.
Martin Sabel, der Geschäftsführer des Deutschen Wärmepumpenverbandes, sagte, dass die Förderpolitik für förderfähige Wärmepumpenprodukte im Jahr 2023 grundsätzlich stabil sei. Zu den weiteren Technologien im Rahmen der Fondsförderung gehören außerdem photovoltaische Solar-HLK-Systeme, biothermische Energiesysteme und Festbrennstoffzellen-Heizsysteme.
Den Angaben auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zufolge könnte der COP-Wert förderfähiger Wärmepumpen jedoch bis zum Jahr 2024 von derzeit 2,7 auf 3,0 steigen. Wenn bis dahin keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden, wie z. B. der Austausch des Heizungsverteilsystems oder die Verbesserung der Gebäudedämmstoffe, kann es sein, dass das neue jährliche Energieeinsparziel in einigen Gebäuden nicht erreicht wird.
Darüber hinaus genießen ab 2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel die Voraussetzungen für eine Fondsförderung und die Marktförderung von R290-Kältemittel-Wärmepumpenprodukten kann sich bis dahin noch ändern.
Derzeit arbeitet Deutschland auch an der Verwirklichung des Umweltzeichens „Blauer Engel“ für Wärmepumpenprodukte. Im Zwischenbericht des Umweltbundesamtes (UBA) vom September 2022 heißt es, dass nur Haushaltswärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln die Zertifizierung „Blauer Engel“ erhalten können.